Grundschule Weidhausen

Abwesenheitsregelung

>> Direkt zu Schulmanager online (externer Link)

Bei einer Erkrankung müssen Schülerinnen und Schüler von ihren Eltern, oder deren Vertreter, vor 7.45 Uhr im Schulmanager online der Grundschule Weidhausen krank gemeldet werden.

Wir sind beim Fernbleiben eines Kindes sonst verpflichtet, mit der örtlich zuständigen Polizeidienststelle Kontakt aufzunehmen, wenn wir Sie nicht erreichen können bzw. das Fernbleiben des Kindes nicht erklärt werden kann. Um uns und Ihnen Unannehmlichkeiten zu ersparen, bitten wir Sie dringend um eine pünktliche Krankmeldung! Wir beziehen uns dabei auf untenstehende Veröffentlichung des Kultusministeriums (Basis: § 30 der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern):

Mitteilungspflicht

Bei Teilnahmeverhinderung eines Schülers am Unterricht oder sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen ist unverzügliche  Verständigung der Schule durch die Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten unter Angabe der Gründe erforderlich. Nach fernmündlicher Verständigung ist schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Schülern muss die Schule sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis setzen und darauf hinweisen, dass sie für weitere Maßnahmen verantwortlich sind.

Ist eine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich, so muss die Schule entscheiden, ob und wann es gerechtfertigt ist, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.

Bescheinigungen und Atteste sind erforderlich

  • bei mehr als 3 Tagen: Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses kann von der Schulleitung verlangt werden.
  • bei auffälliger Häufung krankheitsbedingter Schulversäumnisse oder wenn Zweifel an der Erkrankung bestehen: Die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses kann von der Schulleitung verlangt werden.

Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden.